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Voraussetzungen und Zulassungskriterien


Was sind die Voraussetzungen für die Teilnahme an der DaZ-Zusatzqualifizierung

Das BAMF hat in einem Kriterienkatalog festgelegt, welche Lehrenden eine unverkürzte Zusatzqualifizierung, eine verkürzte Version oder gar keine Zusatzmaßnahme benötigen. Hierbei ist Ihre Praxiserfahrung und Ihre fachliche Vorbildung maßgeblich. Ob und welche Maßnahme Sie mit Ihrem Abschluss und Ihrer Unterrichtserfahrung benötigen, entnehmen Sie bitte der folgenden Matrix des BAMF.




Vereinfacht gesprochen können in erster Linie diejenigen die Zusatzqualifizierung machen, die bereits über ein abgeschlossenes Studium in Germanistik, einer modernen Fremdsprache oder in einem pädagogischen Fach verfügen. Liegt ein anderweitiger Hochschulabschluss vor, kann die Zusatzqualifizierung nur dann absolviert werden, wenn man bereits eine Erstqualifizierung in Deutsch als Fremdsprache (also ein anerkanntes Zertifikat als DaF-Lehrer/in) hat.

Ohne ein solches Zertifikat ist der Zugang bei nichtsprachlichem oder nichtpädagogischem Hochschulabschluss nur dann möglich, wenn man bereits mindestens 5 Jahre (oder 2500 Unterrichtseinheiten) DaF-Lehrer-Erfahrung nachweisen kann. Das gleiche gilt für den Fall, dass kein abgeschlossenes Hochschulstudium vorliegt.

Bei der Kombination von sprachlichem oder pädagogischem Abschluss mit nachweisbarer Erfahrung als DaF/DaZ-Lehrer/in kann man an der verkürzten Variante der Zusatzqualifizierung teilnehmen.



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